Anfrage
Am 26.11.2018
haben wir folgende Anfrage an den Gemeinderat Horgen gestellt: |
Antwort
Am 13.12.2018
wurden unsere Fragen an der Gemeindeversammlung beantwortet und erläutert. ...lesen Sie hier |
An den Gemeinderat Horgen
Gemeindehaus
8810 Horgen
Horgen, den 26. November 2018
Anfrage an den Gemeinderat Horgen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Die Bevölkerung der Gemeinde Horgen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Wohnten im Jahre 2007 rund 18’000 Personen in der Gemeinde, waren es per Ende 2017 (noch ohne Hirzel) bereits mehr als 20’000. Der gestiegene Siedlungsdruck ist besonders im Ortsteil Käpfnach zu spüren, wo intensiv gebaut wurde und weiterhin gebaut wird. Als Folge davon sind die Grünflächen stark geschrumpft oder wurden ganz eliminiert. Für die Bevölkerung ist es aber wichtig, dass es Erholungszonen gibt, die naturbelassen, landschaftlich attraktiv und öffentlich zugänglich sind. Das Aabachtobel ist so ein Ort: hier kann man spazieren, joggen, durch den Wald streifen. Es bietet intensive Naturerlebnisse und ist beliebt bei Jung und Alt. Angesichts der fortschreitenden baulichen Verdichtung in Käpfnach wird die Bedeutung des Aabachtobels für die Käpfner Bevölkerung in den nächsten Jahren noch zunehmen. Wenn da nur der Schiessstand im Mühletal nicht wäre! Bei Schiessbetrieb ist der untere Zugang zum Aabachtobel gesperrt. Aber auch wenn gerade nicht geschossen wird (die meiste Zeit des Jahres) entwertet der Schiessstand Käpfnach das Aabachtobel: die riesigen Betonmauern sind ein Schandfleck und das grossflächige Schiessgelände drängt die Erholungssuchenden an den Rand des unteren Mühletals.
Bekanntlich verpflichtet Art. 133 des Militärgesetzes die Gemeinden, dafür zu sorgen, dass den Angehörigen der Armee für die Erfüllung ihrer ausserdienstlichen militärischen Schiessübungen entsprechende Anlagen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Horgen ist dieser Verpflichtung bisher mit dem gemeindeeigenen Schiessstand in Käpfnach nachgekommen. Andere Gemeinden betreiben keinen eigenen Schiessstand, sondern beteiligen sich an überkommunalen Schiessanlagen, an denen die Wehrpflichtigen ihre Schiessübungen unentgeltlich absolvieren können – dies ist z.B. in Thalwil der Fall. Ein solcher Schritt würde sich aus unserer Sicht auch angesichts des heutigen Trends zur Zusammenlegung von Schiessanlagen, wie er z.B. in der Stadt Zürich erfolgt ist, aufdrängen.
In der Antwort auf eine Anfrage anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. September 2007 lehnte es der damalige Gemeinderat ab, eine Verlegung oder eine Umgestaltung des Schiessstands Käpfnach zu prüfen. Angesichts des seither erfolgten Bevölkerungswachstums und der baulichen Verdichtung des Ortsteils Käpfnach sind wir jedoch der Meinung, dass sich die Situation geändert hat und deshalb neu beurteilt werden sollte.
Wir bitten deshalb den Gemeinderat, an der nächsten Gemeindeversammlung folgende Fragen zu beantworten:
[1] Gemäss Konto 14050, Budget Politisches Gemeindegut 2019, S. 90
Gemeindehaus
8810 Horgen
Horgen, den 26. November 2018
Anfrage an den Gemeinderat Horgen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Die Bevölkerung der Gemeinde Horgen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Wohnten im Jahre 2007 rund 18’000 Personen in der Gemeinde, waren es per Ende 2017 (noch ohne Hirzel) bereits mehr als 20’000. Der gestiegene Siedlungsdruck ist besonders im Ortsteil Käpfnach zu spüren, wo intensiv gebaut wurde und weiterhin gebaut wird. Als Folge davon sind die Grünflächen stark geschrumpft oder wurden ganz eliminiert. Für die Bevölkerung ist es aber wichtig, dass es Erholungszonen gibt, die naturbelassen, landschaftlich attraktiv und öffentlich zugänglich sind. Das Aabachtobel ist so ein Ort: hier kann man spazieren, joggen, durch den Wald streifen. Es bietet intensive Naturerlebnisse und ist beliebt bei Jung und Alt. Angesichts der fortschreitenden baulichen Verdichtung in Käpfnach wird die Bedeutung des Aabachtobels für die Käpfner Bevölkerung in den nächsten Jahren noch zunehmen. Wenn da nur der Schiessstand im Mühletal nicht wäre! Bei Schiessbetrieb ist der untere Zugang zum Aabachtobel gesperrt. Aber auch wenn gerade nicht geschossen wird (die meiste Zeit des Jahres) entwertet der Schiessstand Käpfnach das Aabachtobel: die riesigen Betonmauern sind ein Schandfleck und das grossflächige Schiessgelände drängt die Erholungssuchenden an den Rand des unteren Mühletals.
Bekanntlich verpflichtet Art. 133 des Militärgesetzes die Gemeinden, dafür zu sorgen, dass den Angehörigen der Armee für die Erfüllung ihrer ausserdienstlichen militärischen Schiessübungen entsprechende Anlagen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Horgen ist dieser Verpflichtung bisher mit dem gemeindeeigenen Schiessstand in Käpfnach nachgekommen. Andere Gemeinden betreiben keinen eigenen Schiessstand, sondern beteiligen sich an überkommunalen Schiessanlagen, an denen die Wehrpflichtigen ihre Schiessübungen unentgeltlich absolvieren können – dies ist z.B. in Thalwil der Fall. Ein solcher Schritt würde sich aus unserer Sicht auch angesichts des heutigen Trends zur Zusammenlegung von Schiessanlagen, wie er z.B. in der Stadt Zürich erfolgt ist, aufdrängen.
In der Antwort auf eine Anfrage anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. September 2007 lehnte es der damalige Gemeinderat ab, eine Verlegung oder eine Umgestaltung des Schiessstands Käpfnach zu prüfen. Angesichts des seither erfolgten Bevölkerungswachstums und der baulichen Verdichtung des Ortsteils Käpfnach sind wir jedoch der Meinung, dass sich die Situation geändert hat und deshalb neu beurteilt werden sollte.
Wir bitten deshalb den Gemeinderat, an der nächsten Gemeindeversammlung folgende Fragen zu beantworten:
- Teilt der Gemeinderat unsere Ansicht, dass der im Jahre 1897 ins Mühletal verschobene und heute in einem zunehmend verdichteten Siedlungsgebiet liegende Schiessstand einen Zielkonflikt zwischen dem Erholungsanspruch der lokalen Bevölkerung und militärischen Bedürfnissen darstellt?
- Ist der Gemeinderat bereit zu prüfen, inwiefern die Gemeinde Horgen ihre Verpflichtungen aus Art. 133 des Militärgesetzes auch mit einer Beteiligung an einer überkommunal betriebenen Schiessanlage im Bezirk erfüllen könnte, statt mit einem eigenen Schiessstand?
- Ist der Gemeinderat bereit, die Verlegung des jetzigen Schiessstandes im Mühletal an einen anderen Ort zu prüfen?
- Ist der Gemeinderat bereit abzuklären, wie der Schiessstand Käpfnach so umgestaltet werden kann, dass die heutige Schiessfläche im Aabachtobel vollumfänglich als Erholungszone nutzbar wird, z.B. durch die Einrichtung von unterirdischen Schiesstunnels oder digitalen Simulatoren?
- Ist der Gemeinderat bereit, die ab Budgetjahr 2019 vorgesehene Investition zur Einrichtung eines Luftpistolenstandes im Schiesstand Käpfnach[1] zu sistieren, bis über die Zukunft des Schiessstandes Klarheit herrscht?
- Ein Rückbau oder eine Umgestaltung des Schiessstandes wirft die Frage nach zukünftigen Nutzungen des unteren Tobelabschnittes aufwerfen. Ist der Gemeinderat bereit, dazu eine Diskussion im Sinne eines Runden Tisches zu beginnen, der allen Interessierten und Betroffenen offen steht?
[1] Gemäss Konto 14050, Budget Politisches Gemeindegut 2019, S. 90